Umsatzsteuervoranmeldung

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Beträge, die bei der Umsatzsteuer anfallen, müssen am Ende eines Jahres an das Finanzamt überwiesen werden. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Zahlungen vorgezogen und monatlich oder vierteljährlich gezahlt – als Vorauszahlung auf die Umsatzsteuerschuld des ganzen Jahres.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 4:12 min

    Warum eine Umsatzsteuervoranmeldung?

    Mit der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung zeigt der Unternehmer an, wie viel Geld er an das Finanzamt zu zahlen hat – dies dient als Vorauszahlung auf die Umsatzsteuerschuld des ganzen Jahres.

    Vorteile für das Finanzamt Vorteile für den Unternehmer
    ✔ Das Finanzamt sichert sich gegen ein Ausfallrisiko
    ✔ Der Zinsvorteil aus der eingenommenen Umsatzsteuer soll dem Staat zukommen, nicht dem Unternehmer
    ✔ Die regelmäßigen Vorauszahlungen ermöglichen eine bessere finanzielle Planbarkeit
    ✔ Mögliche Zahlungsschwierigkeiten am Ende des Jahres werden vermieden

    Welche Frist gilt bei Umsatzsteuervoranmeldungen?

    Jeder Unternehmer, der Umsatzsteuer einnimmt, ist verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

    Der Zeitraum für die Voranmeldung ist dabei unterschiedlich:

    • Monatlich: Bei einer Umsatzsteuerschuld im Vorjahr von mehr als € 7.500,- ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
    • Vierteljährlich: Lag die Umsatzsteuerschuld im Vorjahr zwischen € 1.000 und € 7.500, erfolgt die Abgabe vierteljährlich.
    • Keine UmsatzsteuerpflichtDie Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen kann entfallen, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr unter € 1.000,- lag

    Gut zu wissen: In den ersten zwei Jahren der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers sind monatliche Voranmeldungen abzugeben. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

     

    Welche Angaben muss ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung machen?

    Jeder Unternehmer, Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung über das Internet mit der Software Elster (Elektronische Steuererklärung) ist mittlerweile obligatorisch. Um sich für die elektronische Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und anderer Steuererklärungen an das Finanzamt über Elster zu legitimieren, braucht jeder Steuerpflichtige ein elektronisches Zertifikat. Dieses kann im Online Portal von Elster heruntergeladen werden.

    Angaben für kleine und mittlere Unternehmen:

    1. Der Umsatz
      Der Umsatz wird im betreffenden Zeitraum (Monat oder Quartal) je nach Steuersatz angegeben: zum Beispiel zu 19 % (Feld 81) oder 7 % (Feld 86).
      ➜Aus dieser Angabe errechnet Elster automatisch die angefallene Umsatzsteuer.
    2. Die Vorsteuer
      Die selbst bezahlte Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer (Rechnungen von anderen Unternehmen, Feld 66), evtl. die Anrechnung einer Sondervorauszahlung bei Inanspruchnahme einer Dauerfristverlängerung (Feld 39).
      ➜ Elster errechnet daraufhin selbstständig die Vorauszahlung für die Umsatzsteuer. Es kann sich auch ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergeben, der einen Zahlungsanspruch gegen das Finanzamt bewirkt.
    3. Mitwirkung eines Steuerberaters
      Dazu kommt die Angabe, ob ein Steuerberater bei der Umsatzsteuervoranmeldung mitgewirkt hat (ganz unten auf der zweiten Seite).

    Tipp: Noch einfacher wird es, wenn eine praktische Software zur Buchhaltung zwischengeschaltet wird. Denn intelligente Software für Selbstständige verfügt über Schnittstellen zu Elster. Buchhaltung und Steuern können dadurch einheitlich bearbeitet werden.

     

    Gibt es eine Möglichkeit zum Aufschub der Umsatzsteuervoranmeldung?

    Wenn keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht wird, kann das Finanzamt Säumniszuschläge erheben. Deshalb sollte immer rechtzeitig eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden.

    Es gibt aber die Möglichkeit einen Aufschub zu bekommen, indem beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragt wird. Dies kann einfach über ein Formular in Elster erfolgen. Der Aufschub gilt für einen Monat und wirkt sich auch auf die folgenden Umsatzsteuervoranmeldungen aus.

     

    Antrag auf Verlängerung der Frist zur Voranmeldung der Umsatzsteuer
    Monatlich Vierteljährlich
    Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist der letztmögliche Termin für den Antrag der 10. Februar. Bei vierteljährlicher Abgabe ist der letztmögliche Termin der 10. April des laufenden Jahres.

    Hinweis: Wenn der Unternehmer zu einer monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, wird die Dauerfristverlängerung vom Finanzamt nur unter der Auflage gewährt, dass eine Sondervorauszahlung erfolgt. Die Höhe der Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Steuerschuld des Vorjahres. Diese Vorauszahlung wird dann im Januar, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember des Vorjahres abzugeben ist, angerechnet.

    Tipp: Oft erweist sich die Dauerfristverlängerung auch unter Berücksichtigung der Sondervorauszahlung gegenüber möglichen Säumniszuschlägen als lukrativer und wird deshalb von Steuerberatern empfohlen. Der Aufschub wirkt effektiv jedoch nur einmal. Der bessere und unkomplizierte Weg ist die regelmäßige und pünktliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen.

    Tipp: Umsatzsteuer sparen und pauschale Durchschnittssätze nutzen

    Was nur wenige Unternehmer wissen: Anstelle der tatsächlich gezahlten Vorsteuer, die sich aus den bezahlten Rechnungen ergibt, kann von der eingenommenen Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist, ein Durchschnittssatz abgezogen werden. Das ist insbesondere für Selbstständige attraktiv, die niedrige Betriebsausgaben haben – und deren Einkommen nicht zu hoch ist. Die Pauschalisierung ist nämlich nicht möglich, wenn der Unternehmer im Vorjahr einen Umsatz von mehr als € 61.356,- erzielt hat (§ 69 Abs. 3 UStDV).

    Wie geht man vor?

    Ganz einfach: Bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen trägt man in Feld 63 („Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind”) einen prozentualen Betrag von der eingetragenen Umsatzsteuer ein. Den jeweils geltenden Prozentsatz für die eigene unternehmerische Tätigkeit kann man der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung entnehmen.

    Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Der Antrag kann auch durch bloße Eintragung in das entsprechende Feld bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung für das ganze Jahr erfolgen. Er ist sogar rückwirkend bis zur Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuerfestsetzung möglich.

    Zusammenfassung von Umsatzsteuervoranmeldung:

    • Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Verpflichtung für Unternehmen im Bereich der Umsatzsteuer.
    • Sie dient dazu, dem Finanzamt regelmäßig Informationen über Umsätze und Vorsteuerbeträge zu übermitteln.
    • Die Voranmeldung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, je nach Unternehmensgröße und Umsatzvolumen.
    • Im Laufe des Jahres erfasst das Unternehmen seine Umsätze und Vorsteuerbeträge in einem Buchhaltungssystem.
    • Anhand dieser Daten wird die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt.
    • Die Voranmeldung enthält eine Aufstellung der Umsätze nach Steuersätzen (regulärer und ermäßigter Satz) sowie der Vorsteuerbeträge.
    • Ein Beispiel: Umsätze von 100.000 Euro im Kalendarjahr, aufgeteilt in 80.000 Euro regulärer Steuersatz und 20.000 Euro ermäßigter Steuersatz. Zusätzlich wurden Vorsteuerbeträge in Höhe von 15.000 Euro von Lieferanten erhalten.
    • Die Umsatzsteuervoranmeldung ermöglicht die Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer.
    • Das Unternehmen reicht die Umsatzsteuervoranmeldung ein und führt die berechnete Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

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    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.