Materialgemeinkosten
Was sind Materialgemeinkosten?
Materialgemeinkosten (kurz MGK) sind ein Teil der Materialkosten im Rechnungswesen. Anders als die Materialeinzelkosten können sie einzelnen Produkten (Kostenträgern) nicht direkt zugeordnet werden. Deshalb werden sie über Materialgemeinkostenzuschlagssätze auf die Produkte verrechnet.
Was sind Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten? (Definition und Unterschiede)
In jedem Unternehmen, das Produkte herstellt, fallen Materialkosten an. Diese werden im Rechnungswesen erfasst und sind ein wichtiger Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Detail betrachtet bestehen die Materialkosten aus den folgenden beiden Kostenarten:
Kostenart | Eigenschaft / Definition | Beispiele |
---|---|---|
Materialeinzelkosten | Können einem Produkt direkt zugeordnet werden | Rohmaterial, Komponenten |
Materialgemeinkosten | Direkte Zuordnung zu einem Kostenträger ist nicht möglich | Beschaffungskosten, Lagerkosten, Gebäudekosten (zum Beispiel Miete einer Lagerhalle), Personalkosten im Lager und Einkauf |
Warum sind Materialgemeinkosten wichtig?
Jedes Unternehmen muss wissen, welche Kosten insgesamt für die Herstellung von Produkten (Wirtschaftsgütern und Vermögensgegenstände) anfallen. Deshalb ist es wichtig, neben den Fertigungskosten auch die Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten genau zu kennen. Nur auf diese Weise können Verantwortliche beurteilen, wie kostenintensiv sich die Herstellung bestimmter Erzeugnisse tatsächlich gestaltet und wie hoch der Verkaufspreis sein muss, damit sich die Fertigung überhaupt lohnt. Doch nicht nur im internen Rechnungswesen, sondern auch für die Erstellung von Bilanzen haben die Materialgemeinkosten Relevanz. Deshalb ist die Verwendung und Höhe des Materialgemeinkostenzuschlags sogar gesetzlich geregelt (§ 255 Abs. 2 Satz 2 des HGB).
Was zählt zu den Materialgemeinkosten?
Unabhängig von der Betriebsgröße fallen in produzierenden Unternehmen meist eine ganze Reihe verschiedener Materialgemeinkosten an. Einige klassische Beispiele sind die folgenden:
- Mieten für das Lager
- Einkaufskosten für die Materialien
- Logistik- und Transportkosten (für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
- Gehälter und Löhne (mit Materialbezug)
- Abschreibungen auf die Lagereinrichtung
- Leasingraten für Lagereinrichtung
- Instandhaltung des Lagers
- Versicherungen für das Lager
- Lagerverlust (Schwund, Verderb etc.)
- Energiekosten für die Lagerung (Heizung, Strom
Wie werden die Materialgemeinkosten berechnet?
Die zuvor genannten Gemeinkosten sind allesamt für die Herstellung der Produkte erforderlich, lassen sich ihnen aber dennoch nicht direkt zuordnen. So weiß ein Hersteller von Möbeln beispielsweise genau, wie hoch seine Kosten für Holz, Schrauben, Leim und Lack pro Möbelstück sind. Die Miete für seine Produktions- und Lagerhalle wird jedoch unabhängig von der produzierten Stückzahl fällig. Sie muss außerdem „fair“ auf die einzelnen Möbelstücke verteilt werden. An dieser Stelle setzen in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) die sogenannten Materialgemeinkostenzuschlagssätze an. Wie diese anzuwenden sind, wird am besten anhand eines Beispiels deutlich.
Berechnung des Materialgemeinkostenzuschlags: Beispiel
Nehmen wir an, die Mustermann GmbH stellt hochwertige Bilderrahmen her. Für die Beschaffung von Material (Rohstoffe) beschäftigt das Unternehmen zwei Einkäufer. Auf der Kostenstelle des Einkaufs laufen jährlich 200.000 Euro Kosten auf. Diese Materialgemeinkosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Personalkosten für die Mitarbeiter im Einkauf: 150.000 Euro
- Kosten des Büros: 50.000 Euro
Die Einkäufer beschaffen pro Jahr Roh-Material im Wert von 4.000.000 Euro. Um nun die gesamten Materialkosten berechnen zu können, müssen die Kosten des Einkaufs (Gemeinkosten in Höhe von 200.000 Euro) mit den 4 Millionen Euro Materialeinzelkosten ins Verhältnis gesetzt werden.
Die entsprechende Formel lautet:
Materialgemeinkostenzuschlag = (Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten) x 100
In unserem Fall ergibt sich folgende Berechnung:
(200.000 € / 4.000.000 €) x 100 = 5 %
Der Materialgemeinkostenzuschlag beträgt also 5 Prozent. Notiert werden die so ermittelten Zuschlagssätze in der Regel im Betriebsabrechnungsbogen. Von dort können sie dann für die zukünftige Umlage der Gemeinkosten auf das jeweilige Produkt herangezogen werden.
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Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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