Kleinunternehmerregelung
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Welche Grenze gilt für 2021 & 2022, damit die Kleinunternehmerregelung angewendet werde darf?
Damit die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ab 2020 gilt: Der Umsatz des Vorjahres darf nicht über 22.000 Euro gelegen haben.
- Im laufenden Jahrwerden voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartet.
Wie wird man Kleinunternehmer?
Wer unternehmerisch tätig wird, hat ein Wahlrecht. Mit der Anmeldung des Gewerbes informiert das Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde auch das Finanzamt. Dieses übersendet einen Fragebogen. Darin wird der Jungunternehmer gefragt, wie er mit der Umsatzsteuer verfahren möchte.
Er kann sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden oder auf den Status als Kleinunternehmer verzichten. Verzichtet er, ist er umsatzsteuerpflichtig. An diese Erklärung bleibt er fünf Jahre lang gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG).
Auch der Kleinunternehmer muss für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bleibt dagegen ihm erspart. Dazu füllt er das betreffende Steuerformular zur Umsatzsteuererklärung in den Zeilen 24 und 25 mit seinen Umsatzzahlen für die beiden letzten Jahre aus. Für ihn ist die Umsatzsteuererklärung damit erledigt.
Trägt er hier nichts ein und füllt stattdessen die Umsatzsteuererklärung komplett aus, unterstellt der Fiskus, dass der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und ganz normal zu besteuern ist. Er muss sich dann allerdings mindestens fünf Jahre lang als umsatzsteuerpflichtig behandeln lassen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Kleinunternehmer?
Der Status als Kleinunternehmer ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Der wichtigste Vorteil als Kleinunternehmer liegt vor allem in dem Wegfall von bürokratischem Aufwand. Dies wird vor allem von Existenzgründern geschätzt. Trotz des geringeren Aufwands ist die Kleinunternehmereigenschaft aber auch mit Nachteilen verbunden, die vor allem nach längerer Zeit in der Selbstständigkeit spürbar werden:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen | Es ist kein Vorsteuerabzug möglich |
Keine Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttobeträgen | Kleinunternehmer-Status kann Vertrauen beim Kunden in die Leistungsfähigkeit des Existenzgründers schmälern |
Kein mühsames Ermitteln des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes (0 %, 7 % oder 19 %) |
Umsatzsteuer vs. Vorsteuer – ein Beispiel
Wer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, muss für alle Verkäufe an Kunden Umsatzsteuer berechnen. Diese Umsatzsteuer nimmt jedes Unternehmen stellvertretend für das Finanzamt ein.
Nach jeder Umsatzsteuervoranmeldung muss der Unternehmer diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Er kann jedoch von dieser Umsatzsteuerschuld die Umsatzsteuer abziehen, die er selbst bezahlt hat. Das ist die sogenannte Vorsteuer.
Beispiel: Unternehmer A stellt dem Kunden K für die Lieferung von Fahrzeugteilen 1.000 Euro in Rechnung. Er berechnet zusätzlich 19 % Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt also 1.190 Euro. Zugleich bezahlt der Unternehmer A für den ihm von dem Unternehmen B gelieferten Computer einen Betrag von 357 Euro. Der Nettobetrag beträgt 300 Euro, der Umsatzsteueranteil beträgt 57 Euro.
Wie sieht es aus mit der Zahllast gegenüber dem Finanzamt?
- A hat 190 € Umsatzsteuer
- Aus der Rechnung des Unternehmens B kann A 57 € als Vorsteuergeltend machen.
- Diese Vorsteuer mindert seine Zahllast: 190 € minus 57 € = 133 €.
- A muss 133 €an das Finanzamt abführen.
Für wen lohnt sich der Status als Kleinunternehmer?
Die persönliche Situation entscheidet, ob man als Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollte. Der Wettbewerbsvorteil (allerdings nur gegenüber Privatkunden) und der entfallende bürokratische Aufwand sind gute Argumente, die für die Kleinunternehmerregelung sprechen. Die fehlende Berechtigung zum Vorsteuerabzug spricht allerdings dagegen – insbesondere bei vorwiegend gewerblicher Kundschaft sowie hohen Investitionen und Ausgaben.
Status der Selbstständigkeit | § 19 Abs. 1 UStG vorteilhaft? | Begründung |
---|---|---|
Vollerwerbs-Gründer | Nein | Es werden langfristig höhere Einnahmen angestrebt und damit die Regelbesteuerung |
Nebenberuflich Gewerbetreibende oder Selbstständige im B2B-Bereich | Nein | Verzicht auf den Vorsteuerabzug, Amateur-Image |
Nebenberuflich Gewerbetreibende und Selbstständige im Privatkundengeschäft | Unter Umständen ja | Niedrigere Endkundenpreise möglich, vorteilhaft bei geringeren Investitionskosten |
Welche Hinweise müssen auf die Rechnung eines Kleinunternehmers?
Auch ein Kleinunternehmer ist verpflichtet, jedem Kunden ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Ihr maßgeblicher Inhalt ist in § 14 Abs. 4 UStG nachzulesen. Wichtig ist, den Kunden als Rechnungsempfänger zu informieren, dass der Rechnungsaussteller ein Kleinunternehmer ist. Der Rechnungsempfänger kann dann, falls er selbst gewerblich oder freiberuflich tätig ist, aus der Rechnung keine Vorsteuer geltend machen. In der Praxis ist folgender Hinweis üblich:
- Als Kleinunternehmer im Sinne des 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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