Gesamtkostenverfahren
Was ist das Gesamtkostenverfahren?
Was versteht man unter Gesamtkostenverfahren?
In Deutschland haben viele Unternehmen die Pflicht, eine Bilanz und/oder eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen. Zusammen bilden diese beiden Elemente den Jahresabschluss. Die GuV macht ersichtlich, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet. Außerdem gibt sie Aufschluss darüber, wie sich Erträge und Aufwände zusammensetzen.
Gemäß § 275 HGB (Handelsgesetzbuch) sind in Deutschland zwei Verfahren der GuV zulässig: das Umsatzkostenverfahren (UKV) und das Gesamtkostenverfahren (GKV). Beiden führen zwar zum selbem Ergebnis, unterscheiden sich allerdings in der Darstellung der einzelnen Positionen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass das GKV neben Aufwendungen und Erträgen auch aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen listet. Beim UKV ist dies nicht der Fall. Demnach ist das Gesamtkostenverfahren aussagekräftiger.
Wie funktioniert das Gesamtkostenverfahren?
Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Erträge und Aufwendungen einer Periode – unabhängig davon, ob die hergestellten Produkte gelagert oder verkauft wurden. Deshalb wird die Methode auch Produktionsrechnung genannt.
Eine Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV stellt sich folgendermaßen dar (Beispiel):
Nr. | GuV-Posten | Beispiel-Zahlen |
---|---|---|
1 | Umsatzerlöse | 1.000.000 |
2 | +/- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | + 200.000 |
3 | + andere aktivierte Eigenleistungen | + 100.000 |
4 | + sonstige betriebliche Erträge | + 20.000 |
5 | - Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | - 320.000 |
6 | - Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung | - 500.000 |
7 | - Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung | - 100.000 |
8 | - sonstige betriebliche Aufwendungen | - 200.000 |
= handelsrechtliches Betriebsergebnis (EBIT = Ergebnis vor Steuern und Zinsen) | = 200.000 |
Wann Gesamtkostenverfahren und wann Umsatzkostenverfahren?
275 HGB erlaubt sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren. Beide führen zum gleichen Ergebnis. Somit besteht auch kein Unterschied hinsichtlich der zu zahlenden Steuern. Der Standard im Rechnungswesen deutscher Unternehmen ist klar das Gesamtkostenverfahren. Gerade international agierende Unternehmen setzten jedoch (teils zusätzlich) das Umsatzkostenverfahren ein, da dies nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS notwendig ist. Für kleinere, überwiegend im Inland tätige Betriebe ist das Gesamtkostenverfahren meist die bessere Wahl. Denn es ist einfacher zu handhaben und gleichzeitig aussagekräftiger.
Welche Vor- und Nachteile hat das Gesamtkostenverfahren?
Die Vorteile des GKV sind:
- Daten (Kosten und Erträge) können großteils direkt aus dem Rechnungswesen übernommen werden
- Detaillierte Aufschlüsselung der Kosten
- Auch halbfertige Produkte werden in der Berechnung berücksichtigt
- Ist-Zustand wird realistisch abgebildet
Nachteile des Gesamtkostenverfahrens:
- Umfassende Inventuren notwendig
- Wegen hohem Inventuraufwand: unterjährige Schätzung der Bestände, dadurch verfälschtes Betriebsergebnis
- Bestände und Umsatzerlöse werden für alle Produktgruppen zusammengefasst, somit liegen keine Informationen zum Erfolg einzelner Produkte oder Warengruppen vor
Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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