Lexikon Freibetrag

Freibetrag

Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Ermittlung der Steuerschuld nicht berücksichtigt wird. Er reduziert also die Steuerbemessungsgrundlage.
Lesedauer: 3:11 min

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Die Freigrenze stellt im Steuerrecht einen Betrag dar, der nicht der Besteuerung unterliegt. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen der Freigrenze der gesamte Betrag steuerfrei gestellt ist. Sobald der Betrag über die Freigrenze hinausgeht, wird der gesamte Betrag für die Berechnung der Steuer in der Steuererklärung herangezogen.

Wird ein Freibetrag überschritten, muss nicht der gesamte Betrag versteuert werden, sondern nur der über den Freibetrag hinausgehende Betrag. Allerdings wird ein Freibetrag maximal bis zur Bezugsgröße angerechnet. Durch den Abzug eines Freibetrages kann also keine Forderung gegenüber dem Finanzamt entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Pauschbetrag?

Ein Arbeitnehmer kann in der jährlichen Einkommensteuererklärung z. B. einen Werbungskostenpauschbetrag ansetzen. Dieser stellt einen Pauschalbetrag dar, den das Finanzamt als Werbungskosten für das Steuerjahr in voller Höhe und ohne weitere Nachweise akzeptiert. Wer allerdings nachweisen kann, dass die tatsächlichen Werbungskosten höher lagen als der Arbeitnehmerpauschbetrag, kann stattdessen die höheren Kosten anhand von Belegen nachweisen und dann in voller Höhe abrechnen. In diesem Fall verfällt der Pauschbetrag.

Welche Freibeträge werden im deutschen Steuerrecht gewährt?

Das deutsche Steuerrecht kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Freibeträge. Manche davon, etwa der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz, dienen als sozialer Lastenausgleich. Andere (z. B. im Erbschaftsrecht) sollen das Besteuerungsverfahrens vereinfachen. Alle Freibeträge können in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden, um die persönliche Steuerlast zu senken.

Die wichtigsten Freibeträge im deutschen Steuerrecht sind:

  • Der Grundfreibetrag: Das ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Er ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregt, und seine Höhe wird jedes Jahr neu ermittelt.
  • Der Sparer-Pauschbetrag: Seit 2009 werden auf Kapitalerträge nur dann Steuern erhoben, wenn die Erträge den Wert von 801 Euro pro Jahr überschreiten.
  • Der Kinderfreibetrag: Bei der Ermittlung der Einkommensteuer werden das ausgezahlte Kindergeld und die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag miteinander verrechnet. Hierbei muss eine sogenannte Günstigerprüfung erfolgen. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige in jedem Fall nach der für ihn günstigeren Variante besteuert wird. Der Kinderfreibetrag wird für jedes Kind im Haushalt gewährt, außerdem für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie noch zur Schule gehen, studieren oder ihre erste Ausbildung absolvieren.

Neben diesen für viele Steuerzahler relevanten Freibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie bei anderen Steuerarten weitere Freibeträge:

Freibetraggesetzliche Basis
Überleitungsfreibetrag§ 3 Nr. 26 EStG
Rabattfreibetrag§ 8 Abs. 3 EStG
Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft§ 13 Abs. 3 EStG
Versorgungsfreibetrag§ 19 Abs. 2 EStG
Altersentlastungsfreibetrag§ 24a EStG
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende§ 24b EStG
Ausbildungsfreibetrag§ 33a Abs. 2 EStG
Erbschafts-Freibetrag§ 13 ErbStG
Persönliche Freibeträge§ 16 ErbStG
Steuerfreibetrag Gewerbesteuer§ 11 Abs. 1 GewStG
Steuerfreibetrag Körperschaftssteuer§§ 24, 25 KStG
Autor Ertan Özdil

Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.

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