Frachtbrief
Was ist ein Frachtbrief?
Ein Frachtbrief ist ein Warenbegleitdokument, das rechtlich eine wichtige Rolle bei Gütertransporten spielt. Die dazugehörigen Regelungen rund um den Frachtvertrag finden sich in den §§ 407 ff. HGB.
Was ist unter einem Frachtbrief zu verstehen?
Der Frachtbrief ist ein gesetzlicher Nachweis dafür, dass zwischen einem Absender und einem Frachtführer ein Frachtvertrag (Beförderungsauftrag) abgeschlossen wurde. Führer der Fracht kann eine Spedition, eine Eisenbahngesellschaft oder auch ein Luftfrachtanbieter sein. Neben der Beweisfunktion hat der Frachtbrief zudem eine Quittierungs- und (in einigen Fällen) eine Kreditsicherheitsfunktion. Der Frachtführer trägt ihn während des gesamten Transports bei sich und ist in diesem Zeitraum gemäß HGB der Inhaber des Frachtgutes. Absender und Empfänger behalten je eine Kopie.
Ist ein Lieferschein oder Frachtbrief Pflicht?
Bis 1998 war es im deutschen Transportverkehr Pflicht, einen Frachtbrief mitzuführen. Dann trat das Transportrechtsreformgesetz in Kraft, wodurch die Verpflichtung entfiel. Seither ist das (optionale) Mitführen eines Frachtbriefs freiwillig. Als Warenbegleitpapiere dienen heute Lieferscheine, Ladelisten und sogenannte Borderos bei Sammelgütern. Nach wie vor hat der Transporteur (Frachtführer) jedoch das Recht, die Ausstellung eines Frachtbriefs vom Waren-Absender zu verlangen. Geregelt ist dies in § 408 HGB.
Achtung: Bei einem grenzüberschreitenden, internationalen Transport innerhalb der EU ist der sogenannte CMR-Frachtbrief verpflichtend. CMR-Frachtbriefe werden auch Waybill oder Lettre de voiture genannt und ähneln der stark der deutschen Variante.
Welche Angaben stehen auf einem Frachtbrief?
Gemäß § 408 HGB können Frachtführer einen Frachtbrief mit folgenden Angaben verlangen:
- Ort und Datum der Ausstellung
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Frachtführers
- Name und Anschrift des Empfängers
- Ort und Datum der Übernahme des Transportgutes
- Vorgesehener Ablieferungsort
- Bezeichnung des Gutes, Art der Verpackung
- Anzahl, Nummer und Zeichen der Frachtstücke
- Gewicht der Güter (oder Quantifizierung in anderer Mengeneinheit)
- Bei Ablieferung geschuldete Frachtkosten
- Bis zur Ablieferung anfallende Kosten
- Vermerk über die Frachtzahlung
- Betrag einer einzuziehenden Nachnahme (sofern vereinbart)
- Weisungen für den Zoll (bei internationalen Transporten) und sonstige Ämter
- Sondervereinbarungen für eine Beförderung auf offenen Fahrzeugen
- Weitere individuelle Angaben
Wer stellt den Frachtbrief aus?
Der Frachtbrief wird stets vom Absender einer Ware ausgestellt. Vorgeschrieben ist gemäß HGB eine dreifache Ausfertigung. Alle drei Exemplare werden vom Versender unterschrieben. Sodann erfolgt folgende Aufteilung:
Original | wird vom Frachtführer während des gesamten Transports mitgeführt |
1. Kopie | verbleibt beim Absender |
2. Kopie | erhält der Empfänger |
Welche Funktionen hat ein Frachtbrief?
Der Frachtbrief hat mehrere Funktionen im Güterverkehr. Zunächst ist er ein Informationsträger. Das heißt, er enthält alle wichtigen Informationen über das Transportgut, die Beförderungsstrecke und die Besonderheiten, die beim Transport beachtet werden müssen.
Sobald der Frachtbrief vom Absender und Frachtführer unterzeichnet wurde, hat er zudem eine Beweisfunktion. Er weißt in diesem Fall nach, dass ein Frachtvertrag zustande gekommen ist. Zudem gibt er die wichtigsten Inhalte dieses Vertrages wieder. Weiterhin wird beim Vorliegen eines Frachtbriefs rechtlich vermutet, dass die Frachtgüter bei der Übernahme durch den Frachtführer mängelfrei (äußerlich unversehrt) waren. Lässt sich dies durch den Frachtführer nicht genau überprüfen, ist er berechtigt, seinen „Vorbehalt“ auf dem Frachtbrief zu vermerken.
Weiterhin hat der Frachtbrief eine Quittungsfunktion. Er dient also als Quittung für die Übernahme des Frachtguts durch den Empfänger. Hierbei werden auch bestimmte Angaben festgehalten – beispielsweise zum Zustand der Ware.
Nicht zuletzt können Frachtbriefe eine Bewandtnis im Zahlungsverkehr haben. Sie lassen sich beispielsweise im sogenannten Dokumenteninkasso nutzen. Hierbei übergibt der Verkäufer seine Ausfertigung des Frachtbriefs nach dem Versenden der Ware an eine Bank. Diese übernimmt dann das Inkasso.
Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software:
Ähnliche Beiträge
Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software: