Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Was sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) sind finanzielle Ansprüche eines Unternehmens gegenüber einem Geschäfts- oder Endkunden. Sie entstehen, wenn eine Ware oder Leistung nicht direkt bar bezahlt, sondern dem Kunden eine Zahlungsfrist eingeräumt wird.
Was genau ist eine Forderung?
Eine Forderung entsteht immer dann, wenn eine Rechnung mit einem Zahlungsziel erstellt wird. Anders als z. B. bei einem Barverkauf erbringt der Gläubiger seine Leistung sofort und gewährt dem Schuldner eine gewisse Zahlungsfrist. Hierdurch entsteht eine Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner.
Wie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz verbucht? (Mit Beispiel)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen müssen in der Bilanz ausgewiesen werden. Sie sind darum in der Buchhaltung korrekt zu kontieren. Das ergibt sich aus den Vorgaben des § 266 HGB, in dem die Gliederung der Bilanz genau festgelegt ist:
Die Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB | |
Aktiva (Mittelverwendung) | Passiva (Mittelherkunft) |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
+ Umlaufvermögen | + Rückstellungen |
+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten | + Verbindlichkeiten |
+ aktive latente Steuern | + passive Rechnungsabgrenzungsposten |
+ nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | + passive latente Steuern |
= Bilanzsumme | = Bilanzsumme |
Beispiel:
Ein Maschinenbauer liefert eine Maschine an ein Unternehmen in Deutschland. Dafür berechnet er einen Nettobetrag von 1.000.000 Euro zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer. Er gewährt seinem Kunden ein Zahlungsziel von 60 Tagen netto.
Die Buchhaltung des Maschinenbauers bucht die offene Forderung von 1.000.000 Euro auf der Aktivseite der Bilanz auf das Konto Umsatzerlöse und die ausstehende Umsatzteuer auf das Konto Umsatzsteuerschuld.
Wie werden offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Jahresabschluss verbucht? (Mit Beispiel)
Die meisten Unternehmen müssen offene Forderungen auch im Jahresabschluss berücksichtigen, weil Rechnungen nicht oder nicht vollständig im abgelaufenen Geschäftsjahr beglichen werden. Die Verbuchung der Forderungen muss dabei getrennt nach der eigentlichen Forderung des Unternehmens (dem Netto-Rechnungswert) und der darauf fälligen offenen Umsatzsteuer erfolgen.
Beispiel:
Die Maschine aus dem oben angeführten Beispiel wird erst im Dezember geliefert. Die Zahlungsfrist endet also im kommenden Jahr. Die offenen Forderungen müssen in der Bilanz entsprechend korrekt ausgewiesen werden. Die Forderung (1.190.000 Euro) wird im Jahresabschluss auf der Aktivseite unter Forderungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht, und zwar 1.000.000 Euro Umsatzerlöse und 190.000 Umsatzsteuer.
Wenn der Kunde im Folgejahr die Rechnung komplett beglichen hat, wird dieser Posten aufgelöst und in der Bilanz des Folgejahres nicht mehr aufgeführt.
Beträgt die Restlaufzeit einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen mehr als ein Jahr (z. B. bei Immobilien- oder komplexen IT-Projekten), muss dies gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB gesondert vermerkt werden, z. B. durch den Hinweis „davon 500.000 Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr“.
Können offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehrere Jahre lang in der Bilanz erscheinen?
Grundsätzlich ist es möglich, offene Forderungen gegenüber Kunden für mehrere Jahre in der Bilanz aufzulisten, z. B. bei einem laufenden Insolvenzverfahren oder beim Tod des Kunden. Ist die Begleichung der Rechnung unwahrscheinlich, etwa aufgrund einer Insolvenz, wird die Forderung auf das Konto zweifelhafte Forderungen aus LuL gebucht, bis eine abschließende Klärung erfolgt ist.
Die Gliederung der Bilanz nach $ 266 HGB | ||||||
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Aktiva (Mittelverwendung) | Passiva (Mittelherkunft) | |||||
Anlagevermögen | Eigenkapital | |||||
+ Umlaufvermögen | + Rückstellung | |||||
+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten | + Verbindlichkeiten | |||||
+ aktive latente Steuern | + passive Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
+ nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | + passive latente Steuern | |||||
= Bilanzsumme | = Bilanzsumme |
Wie werden offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Jahresabschluss verbucht? (Mit Beispiel)
Die meisten Unternehmen müssen offene Forderungen auch im Jahresabschluss berücksichtigen, weil Rechnungen nicht oder nicht vollständig im abgelaufenen Geschäftsjahr beglichen werden. Die Verbuchung der Forderungen muss dabei getrennt nach der eigentlichen Forderung des Unternehmens (dem Netto-Rechnungswert) und der darauf fälligen offenen Umsatzsteuer erfolgen. Beispiel: Die Maschine aus dem oben angeführten Beispiel wird erst im Dezember geliefert. Die Zahlungsfrist endet also im kommenden Jahr. Die offenen Forderungen müssen in der Bilanz entsprechend korrekt ausgewiesen werden. Die Forderung (1.190.000 Euro) wird im Jahresabschluss auf der Aktivseite unter Forderungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht, und zwar 1.000.000 Euro Umsatzerlöse und 190.000 Umsatzsteuer. Wenn der Kunde im Folgejahr die Rechnung komplett beglichen hat, wird dieser Posten aufgelöst und in der Bilanz des Folgejahres nicht mehr aufgeführt. Beträgt die Restlaufzeit einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen mehr als ein Jahr (z. B. bei Immobilien- oder komplexen IT-Projekten), muss dies gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB gesondert vermerkt werden, z. B. durch den Hinweis „davon 500.000 Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr“.Können offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehrere Jahre lang in der Bilanz erscheinen?
Grundsätzlich ist es möglich, offene Forderungen gegenüber Kunden für mehrere Jahre in der Bilanz aufzulisten, z. B. bei einem laufenden Insolvenzverfahren oder beim Tod des Kunden. Ist die Begleichung der Rechnung unwahrscheinlich, etwa aufgrund einer Insolvenz, wird die Forderung auf das Konto zweifelhafte Forderungen aus LuL gebucht, bis eine abschließende Klärung erfolgt ist.Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software:
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