Forderung
Was ist eine Forderung?
Eine Forderung ist der Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung seines Schuldners. Forderungen bestehen beispielsweise, wenn Ware geliefert, die Rechnung jedoch noch nicht bezahlt wurde.
Was ist rechtlich eine Forderung?
Aus rechtlicher Sicht hat der Begriff Forderung mehrere Bedeutungen. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschreibt er einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers, von seinem Schuldner eine Gegenleistung zu fordern. Meist handelt es sich hierbei um eine finanzielle Leistung (die Bezahlung von Geld).
Weiterhin existiert der Begriff im öffentlichen Recht (z. B. Steuerforderungen und Bußgelder) sowie im Handelsrecht (HGB). Letzteres hat Relevanz für das Rechnungswesen. So besagt § 266 Absatz 2 B II. HGB, dass Forderungen als Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert werden müssen.
Wann entsteht eine Forderung?
Eine Forderung entsteht, wenn die vertraglich vereinbarte Lieferung oder Leistung erbracht wurde (= Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), die Gegenleistung (beispielsweise die Bezahlung durch den Kunden) jedoch erst später erfolgt.
Was ist eine offene Forderung?
Eine Forderung wird zu einer offenen Forderung, wenn sie nicht bis zum vereinbarten oder gesetzlich geregelten Fälligkeitsdatum beglichen wurde, obwohl sie unstrittig, bezifferbar und fällig ist.
Was ist eine Forderung in der Bilanz?
Forderungen sind nicht nur ein rechtlicher Anspruch, den ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner hat. Unternehmen müssen sie auch bilanzieren. Dies erfolgt auf der Aktivseite der Bilanz als Umlaufvermögen, genauer gesagt im Posten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“. Er gliedert sich wie folgt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | Forderungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | Beispielsweise Forderungen eines Komplementärs bei einer GmbH |
Sonstige Vermögensgegenstände | Alle Ansprüche und Forderungen, die sich nicht in die drei zuvorgenannten Kategorien einordnen lassen (z. B. Forderungen gegenüber dem Finanzamt) |
Wie ein Gläubiger seine Forderungen ansetzen und bewerten muss, ist im Recht (HGB) genau geregelt. Im Einzelnen gilt Folgendes:
- Einzelbewertung: Jede Forderung muss einzeln analysiert und individuell beurteilt werden. Es muss zwischen einwandfreien, zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen unterschieden werden.
- Vollständigkeit: Forderungen müssen lückenlos in der Bilanz geführt werden.
- Vorsichtsprinzip: Gläubiger müssen ihre Forderungen vorsichtig (realistisch, nicht überhöht) bewerten.
- Niederstwertprinzip: Die offenen Posten müssen stets zum niedrigsten Wert angesetzt werden.
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