Lexikon Bestellung

Bestellung

Was ist eine Bestellung?

Im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt es sich bei einer Bestellung um einen verbindlichen Auftrag an einen Lieferanten, bestimmte Artikel zu liefern. Rechtlich betrachtet sind Bestellungen Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags benötigt werden.
Lesedauer: 1:45 min

Was muss in einer Bestellung enthalten sein?

Bestellungen müssen die Informationen nachstehender Übersicht enthalten, um vollständig zu sein. Dies gilt unabhängig vom Übertragungsweg (Brief, Mail, Fax, elektronisch).

Informationen auf der BestellungDetails, Beispiel
Allgemeine Daten / KopfdatenAdresse des Bestellers, Adresse des Lieferanten, sonstige Pflichtangaben für Geschäftsbriefe
Bezug zum Angebot (sofern vorliegend)Formulierung beispielsweise: „Bezugnehmend auf Ihr Angebot Nr. 12345 vom 01.02.2020 (Datum) bestellen wir folgende Positionen.“
Lieferdatum und LieferbedingungExakte Angabe des Lieferdatums, Nennung von Versand-Bedingungen bzw. Incoterms (z.B. frei Haus, ab Werk), ggf. abweichende Adresse für die Lieferung
Zahlungsbedingungz.B. „Rechnung zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware“
BestellpositionGenaue Beschreibung der Artikel (Art/Güter, Menge, Preis), Angabe der Artikel-Nummer (sofern möglich)
ggf. sonstige Wünschez.B. Verpackung, Rücksenderecht, Umtauschrecht
ggf. Verweis auf AGB bzw. EinkaufsbedingungenErfolgt häufig bei größeren Unternehmen, die eigene Einkaufsbedingungen formuliert haben

Tipp:
Das Wiederholen von Liefer- und Zahlungsbedingungen ist nicht notwendig, wenn die Bestellung mit Bezug auf ein Angebot erfolgt, welches diese Angaben bereits enthält.

Wann ist die Bestellung ein Antrag und wann eine Annahme?

Im rechtlichen Sinne (BGB §§ 145 ff) kann eine Bestellung entweder ein Antrag oder eine Annahme sein. Ist der Bestellung ein Angebot des Lieferanten vorausgegangen, so spricht man von einer Annahme. Der Kaufvertrag kommt zu den angebotenen Bedingungen zustande.

Erfolgt die Bestellung hingegen ohne vorheriges Angebot, handelt es sich um einen Antrag. In diesem Fall kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn der Lieferant die Bedingungen in der Bestellung bestätigt. Dies erfolgt in der Praxis durch eine Auftragsbestätigung.

Ist eine Bestellung verbindlich?

Bestellungen sind rechtsverbindliche Willenserklärungen, die mit dem Eintreffen beim Lieferanten rechtswirksam werden. Möchte der Käufer seinen Auftrag stornieren, so kann er die Bestellung widerrufen. Im B2B-Bereich gilt jedoch: Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt, muss die Stornierung gemäß BGB spätestens gleichzeitig mit der Bestellung beim Lieferanten eingehen. Gerade in Zeiten einer digitalen Bestellübermittlung (z. B. per Mail oder XML-Schnittstelle), die annähernd in Echtzeit geschieht, ist dies in der Praxis jedoch kaum mehr umsetzbar.

Autor Ertan Özdil

Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.

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