Bestellung
Was ist eine Bestellung?
Im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt es sich bei einer Bestellung um einen verbindlichen Auftrag an einen Lieferanten, bestimmte Artikel zu liefern. Rechtlich betrachtet sind Bestellungen Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags benötigt werden.
Was muss in einer Bestellung enthalten sein?
Bestellungen müssen die Informationen nachstehender Übersicht enthalten, um vollständig zu sein. Dies gilt unabhängig vom Übertragungsweg (Brief, Mail, Fax, elektronisch).
Informationen auf der Bestellung | Details, Beispiel |
---|---|
Allgemeine Daten / Kopfdaten | Adresse des Bestellers, Adresse des Lieferanten, sonstige Pflichtangaben für Geschäftsbriefe |
Bezug zum Angebot (sofern vorliegend) | Formulierung beispielsweise: „Bezugnehmend auf Ihr Angebot Nr. 12345 vom 01.02.2020 (Datum) bestellen wir folgende Positionen.“ |
Lieferdatum und Lieferbedingung | Exakte Angabe des Lieferdatums, Nennung von Versand-Bedingungen bzw. Incoterms (z.B. frei Haus, ab Werk), ggf. abweichende Adresse für die Lieferung |
Zahlungsbedingung | z.B. „Rechnung zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware“ |
Bestellposition | Genaue Beschreibung der Artikel (Art/Güter, Menge, Preis), Angabe der Artikel-Nummer (sofern möglich) |
ggf. sonstige Wünsche | z.B. Verpackung, Rücksenderecht, Umtauschrecht |
ggf. Verweis auf AGB bzw. Einkaufsbedingungen | Erfolgt häufig bei größeren Unternehmen, die eigene Einkaufsbedingungen formuliert haben |
Tipp: Das Wiederholen von Liefer- und Zahlungsbedingungen ist nicht notwendig, wenn die Bestellung mit Bezug auf ein Angebot erfolgt, welches diese Angaben bereits enthält.
Wann ist die Bestellung ein Antrag und wann eine Annahme?
Im rechtlichen Sinne (BGB §§ 145 ff) kann eine Bestellung entweder ein Antrag oder eine Annahme sein. Ist der Bestellung ein Angebot des Lieferanten vorausgegangen, so spricht man von einer Annahme. Der Kaufvertrag kommt zu den angebotenen Bedingungen zustande.
Erfolgt die Bestellung hingegen ohne vorheriges Angebot, handelt es sich um einen Antrag. In diesem Fall kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn der Lieferant die Bedingungen in der Bestellung bestätigt. Dies erfolgt in der Praxis durch eine Auftragsbestätigung.
Ist eine Bestellung verbindlich?
Bestellungen sind rechtsverbindliche Willenserklärungen, die mit dem Eintreffen beim Lieferanten rechtswirksam werden. Möchte der Käufer seinen Auftrag stornieren, so kann er die Bestellung widerrufen. Im B2B-Bereich gilt jedoch: Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt, muss die Stornierung gemäß BGB spätestens gleichzeitig mit der Bestellung beim Lieferanten eingehen. Gerade in Zeiten einer digitalen Bestellübermittlung (z. B. per Mail oder XML-Schnittstelle), die annähernd in Echtzeit geschieht, ist dies in der Praxis jedoch kaum mehr umsetzbar.
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