Anschaffungskosten
Was sind Anschaffungskosten?
Was wird unter den Anschaffungskosten verstanden?
Im Detail zählen dazu die reinen Kaufkosten, sogenannte Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Eine sehr ausführliche Definition des Begriffs kann im Handelsgesetzbuch (§ 255 Abs. 1) gefunden werden. Dort wird auch festgelegt, dass die Anschaffungskosten als Grundlage für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung eines Gegenstandes heranzuziehen sind. Damit ist beispielsweise gemeint, mit welchem Wert das angeschaffte Gut in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen werden darf.
Was zählt zu den Anschaffungskosten?
Die Anschaffungskosten setzen sich aus allen Kosten zusammen, die anfallen, um ein Gut nutzen zu können. Im Optimalfall sind das lediglich die reinen Kaufkosten. Häufig kommt es jedoch vor, dass zum Beispiel eine Maschine erst dann einsatzbereit ist, nachdem sie geliefert, montiert und installiert wurde. Diese Positionen zählen also ebenfalls zu den Anschaffungskosten. Im Detail werden zu den Anschaffungskosten gezählt:
- die reinen Kaufkosten
- alle Lieferkosten
- Montage- oder Installationskosten
- Kosten für die Genehmigung der Inbetriebnahme (zum Beispiel die Anmeldung eines Autos)
- das Nachrüsten bzw. Aufwerten des Gegenstandes (beispielsweise die Umlackierung eines Autos oder die Anbringung einer Anhängerkupplung)
Daraus ergibt sich, dass Reparaturen nicht zu den Anschaffungskosten gezählt werden. Die Umsatzsteuer gehört bei Unternehmen, die die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können, ebenfalls nicht zu den Anschaffungskosten. Preisnachlässe aller Art werden von den Anschaffungskosten abgezogen.
Wie erfolgt die Berechnung und Buchung der Anschaffungskosten?
Die Buchung der Anschaffungskosten ist grundsätzlich sehr einfach. Vor der Buchung müssen im ersten Schritt die reinen Anschaffungskosten eines Gegenstandes berechnet werden. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Berechnung der Anschaffungskosten und die anschließende Buchung:
- Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine zu einem Anschaffungspreis von 11.900,00 EUR (Bruttokaufpreis)
- Die Kosten für die Installation der Maschine belaufen sich auf brutto 2.380,00 EUR
Die Anschaffungskosten betragen:
10.000,00 EUR (Nettokaufpreis) zzgl. 2.000,00 EUR
(Nettoinstallationskosten) = 12.000,00 EUR
Die Steuer in Höhe von insgesamt 2.280,00 EUR muss lediglich bei der Buchung berücksichtigt werden.
Die Buchung lautet:
Technische Anlagen und Maschinen 12.000,00 EUR
Vorsteuer 2.280,00 EUR
an Bank 14.280,00 EUR
Wie werden Anschaffungskosten abgeschrieben?
Das HGB legt genau fest, wie die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern abgeschrieben werden dürfen. Wichtig ist, dass nur der Wert abgeschrieben werden darf, mit dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz steht. Im oben genannten Beispiel wurde die Maschine mit einem Wert von 12.000,00 EUR verbucht und taucht somit auf der Aktivseite der Bilanz (Vermögen) auf. In einer Tabelle kann nun die Nutzungsdauer des Vermögenswertes abgelesen werden. Hat die Maschine eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren, so darf ein Unternehmer diese jährlich mit 1.200,00 EUR abschreiben. Zu beachten ist, dass Privatpersonen die Anschaffungskosten nicht abschreiben können.
Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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