Angebot

Was ist ein Angebot?

In einem Angebot (Offerte) bietet ein Unternehmen einem Kunden Waren oder Dienstleistungen zu bestimmten Konditionen an. Das Angebot enthält Angaben zu Art, Umfang und Preisen und kann in einen Kaufvertrag münden.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 3:47 min

    Auf die Anfrage eines Kunden erstellt der Anbieter ein Angebot mit Informationen zum Leistungsumfang und zu Preisen der gewünschten Artikel oder Dienstleistungen. Nimmt der Kunde das Angebot an, ergibt sich daraus ein Kaufvertrag und das Geschäft ist rechtsverbindlich geschlossen.

     

    Arten von Angeboten

    Kaufmännische Angebote lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen.

    • Standardangebot: Hierbei handelt es sich um ein Angebot ohne spezielle Kundenanforderungen oder individuelle Besonderheiten wie Rabatte.
    • Sonderangebot: Diese Angebote zeichnen sich durch Preise aus, die deutlich vom Standard abweichen und meist zeitlich begrenzt sind.
    • Ausschreibungsangebot: Diese Angebote werden von Dienstleistern oder Händlern gezielt für Ausschreibungen erstellt. Häufig wird hier versucht, die Ausschreibung mit besonders niedrigen Preisen zu gewinnen.
    • Lockvogelangebot: Diese Werbeangebote werden meist von stationären Händlern erstellt, um Kunden in die Filialen zu locken. Die Idee dahinter: Der Kunde kauft das beworbene Produkt zwar weit unter Standardpreis, kauft aber noch weitere Produkte im Laden ein.
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    Wie sollte ein Angebot aufgebaut sein?

    Angebote ähneln im Aufbau einer Rechnung. Oben steht die Anschrift inklusive Firmenname und Ansprechpartner des Anbieters. Danach folgt die Anschrift des Empfängers. Im Betreff sollte entweder eine Angebotsnummer stehen oder der Bezug zur Anfrage hergestellt werden. Schließlich kommt eine kurze Einleitung, gefolgt von einer Auflistung der Leistungen (Anzahl der Artikel/ Art der Dienstleistung) und Preise. Die Preise enthalten außerdem die Angabe zur Mehrwertsteuer sowie mögliche Rabatte.

     

    Pflichtangaben im Angebot: Was muss im Angebot stehen?

    Es gibt keine rechtlichen und formalen Vorgaben für ein Angebot, doch ohne angemessene Form wirkt es schnell unseriös. Schließlich soll es den Kunden vom Kauf überzeugen. Eine sorgfältige Erstellung ist also Pflicht. Falsche Zahlen, Schreibfehler und unsaubere Formatierungen sind im Angebot fehl am Platz.

    Folgende formale und inhaltliche Aspekte sind wichtig:

    • Schriftform als Brief, Mail oder Fax
    • exakte Leistungsbeschreibung
    • genaue Angabe von Mengen
    • transparente Angabe von Preisen und Rabatten
    • Hinweis auf Transport-, Verpackungs- und Versandkosten
    • Angaben zur Lieferzeit bei Waren
    • Angabe von AGB sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen
    • Angebotsfristen
    • Hinweise zu optionalen, aufpreispflichtigen Leistungen

     

    Was sind Freizeichnungsklauseln in einem Angebot?

    Wenn sich Händler nicht sicher sind, ob eine bestimmte Menge eines Produkts zum Zeitpunkt der Angebotsannahme wirklich verfügbar ist, kann das Angebot sogenannte „Freizeichnungsklauseln“ enthalten. Diese Klauseln greifen auch für den Fall, dass sich Preise für eine Ware oder für Dienstleistungen verändern.

    Folgende Freizeichnungsklauseln sind in Angeboten deshalb üblich:

    • „unverbindliches Angebot“, „Angebot ohne Gewähr/ Obligo“, „freibleibendes Angebot“
    • „Lieferung vorbehalten“
    • „Preis vorbehalten“
    • „nur solange Vorrat reicht“

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    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.