AfA-Tabelle
Was ist eine AfA-Tabelle?
Teure Anlage- und Wirtschaftsgüter können nicht direkt vom Einkommen abgezogen werden, sondern müssen über die sogenannte Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies wird als Abschreibung für Abnutzung bezeichnet ( s. AfA). Die AfA-Tabellen geben bei einer Vielzahl von Anlagegütern gemäß § 7 Abs. 1 EStG Aufschluss über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und ermöglichen so eine realistische Einschätzung der Zeitspanne, über die der jeweilige Gegenstand abgeschrieben werden kann.
Hinweis:
Die AfA-Tabellen werden vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben und basieren auf Erfahrungswerten. Sie bilden eine einheitliche Grundlage zur Abschreibung von Anlagegütern und verhindern, dass Betriebe eine eigene Nutzungsdauer „erfinden“ oder festlegen.
Warum gibt es unterschiedliche AfA-Tabellen?
Je nach Branche kommen verschiedene Anlagegüter zum Einsatz, die mit unterschiedlicher Intensität beansprucht werden. Demzufolge variieren auch die Nutzungsdauer, der Abschreibungszeitraum und der Abschreibungssatz. Dies wird anhand zwei unterschiedlicher Formen der AfA-Tabelle abgebildet:
- Abschreibungstabellen mit allgemeiner Gültigkeit (Afa-Tabelle AV) für Anlagegüter, die ab dem 01.01.2001 angeschafft oder hergestellt wurden
- Branchentabellenmit Werten für branchenspezifische Nutzungszeiträume und Abschreibungssätze.
AfA-Tabelle AV | Branchenspezifische AfA-Tabelle |
---|---|
In dieser Form der AfA-Tabelle sind sämtliche allgemein verwendbare Anlagegüter enthalten, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. | Branchenspezifische AfA-Tabellen beinhalten Anlagegüter, die vornehmlich von einem bestimmten Wirtschaftszweig genutzt werden. |
Beide Formen der AfA-Tabelle dienen als Grundlage zur Ermittlung der betriebsüblichen Nutzungsdauer. Sollte ein Anlagegut sowohl in der allgemeinen AfA-Tabelle als auch in der branchenspezifischen AfA-Tabelle gelistet sein, haben die Werte aus der Branchentabelle Vorrang –vorausgesetzt natürlich, das Anlagegut wird von einem Unternehmen genutzt, dessen Wirtschaftszweig in der branchenspezifischen AfA-Tabelle erfasst ist.
Wie funktioniert die AfA-Tabelle?
Bei der Nutzung der AfA-Tabellen ist zu berücksichtigen, dass die angegebene Nutzungsdauer die gesamte technische und wirtschaftliche Lebensdauer des Anlageguts umfasst. Diese beginnt ab dem Datum der Anschaffung / Herstellung und endet mit dem Tag, an dem das Anlagegut aus dem Betrieb ausscheidet, sprich entsorgt oder weiterverkauft wird.
Beispiel für die Abschreibung eines Firmencomputers:
Telekommunikationsgeräte ab einem Kaufpreis von mehr als 800 Euro können mittels AfA-Tabellen abgeschrieben werden. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt bei 3 Jahren.
Investiert ein Unternehmen in einen neuen PC für 1.200 Euro, beträgt die Abschreibung auf 3 Jahre verteilt theoretisch jeweils 400 Euro. Allerdings reicht es nicht aus, die Anschaffungskosten gleichmäßig auf mehrere Jahre zu verteilen. Stattdessen gilt eine strenge zeitanteilige Abschreibung. Diese besagt, dass ein Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr nur zu einem bestimmten Teil der jährlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden kann. Demzufolge vermindert sich der Abschreibungsbetrag jeweils um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der vor der Anschaffung liegt.
Bedeutet im Klartext:
Wird der Firmencomputer am 16. April des Kalenderjahres angeschafft, umfasst der Abschreibungszeitraum 9 Monate. Im
ersten Jahr dürfen also nur 9/12 (= 3/4) des jährlichen Abschreibewertes als Betriebsausgabe verrechnet werden. Von dem
1.200 Euro teuren PC sind im Anschaffungsjahr lediglich 3/4 vom Abschreibungsbetrag von 400 Euro, also 300 Euro,
abzuschreiben.
In den Folgejahren liegt der Abschreibungsbetrag jeweils bei 400 Euro sowie dem aus dem Anschaffungsjahr noch offenen
Restwert von 100 Euro.
Die AfA-Tabellen beinhalten die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Anlagegütern aus den unterschiedlichsten Branchen. So werden z.B. Kino-Bildwände über einen Zeitraum von 3 Jahren, Bohrmaschinen je nach Typ über 5 bzw. 10 Jahre und Kehrmaschinen über 4 Jahre abgeschrieben.
Wo finde ich die AfA-Tabelle?
Sowohl die allgemeingültige AfA-Tabelle als auch die Branchentabelle werden kostenfrei auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Verfügung gestellt. Die AfA-Tabelle AV mit allgemeiner Gültigkeit kannst du hier herunterladen; zu den Branchentabellen gelangst du über diesen Link.
Für wen sind die AfA-Tabellen verbindlich?
Die Angaben aus den AfA-Tabellen stellen lediglich Richtwerte dar und sind daher rechtlich nicht bindend. Es handelt sich vielmehr um ein Angebot der Finanzverwaltung, um die Nutzungsdauer anhand von Durchschnittswerten realistisch schätzen zu können.
In einigen Fällen kann die Nutzungsdauer auch von den Angaben in den AfA-Tabellen abweichen. Sollte es zu einer erheblichen Verkürzung der Nutzungsdauer kommen – z.B. aufgrund starken Verschleißes, eines technischen Defekts, veralteter Hardware etc. – muss der Steuerpflichtige der zuständigen Finanzbehörde eine entsprechende (plausible) Begründung hierfür liefern.
Weitere Informationen
https://www.roedl.de/themen/amtliche-afa-tabellenAutor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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