Abschlagszahlung
Was ist eine Abschlagszahlung?
Als Abschlagszahlungen werden in der Wirtschaft Teilzahlungen bezeichnet, die für eine Leistung an Handwerker, Dienstleister oder Händler geleistet werden. Wird die Akontozahlung für Gehälter verwendet, wird auch von „Vorschuss“ gesprochen. Im privaten Bereich werden Abschlagszahlungen beim Bezahlen von Strom oder Gas eingesetzt. Die Abschlagszahlung dient vor allem Auftragnehmern als Sicherheit.
Tatsächlich sind Abschläge in der Praxis eher selten, denn das BGB sieht grundsätzlich vor, dass eine Ware oder eine Dienstleistung immer mit der vollen Kaufsumme bezahlt wird.
Was sind die Vorteile der Abschlagszahlung?
Die Abschlagszahlung bietet sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern Vorteile:
- Vorteile für Auftraggeber: Sie müssen nicht den Gesamtbetrag einer Leistung bezahlen. So sinkt z.B. die monatliche finanzielle Belastung. Durch den Erhalt einer Komplettrechnung mit Abschlägen erhalten Auftraggeber einen Überblick über alle bezahlten, erhaltenen und noch offenen Leistungen.
- Vorteile für Auftragnehmer: Durch Abschlagszahlungen erhöht sich die Liquidität der Auftragnehmer. Sie können das Geld in neues Material oder Personal investieren. Ohne Abschlagszahlung müssten sie sonst in Vorleistung gehen. Gerade Startups oder Selbständige können bei längeren Aufträgen ohne Abschlagszahlungen in eine finanzielle Schieflage geraten.
Wann erfolgt eine Abschlagszahlung?
Jeder Auftragnehmer kann eine Abschlagszahlung auf Leistungen fordern. Um eine gute Kundenbeziehung zu pflegen, sollten Unternehmen und Kunden Abschlagszahlungen im Vorfeld gemeinsam vereinbaren. Im Handwerk muss dabei jedoch das Werkvertragsrecht berücksichtigt werden, das z.B. eine erfolgreich durchgeführte Leistung für den Abschlag voraussetzt.
Welche Höhe hat eine Abschlagzahlung?
Es gibt keine festen Vorgaben dazu, wie hoch eine Abschlagszahlung ausfallen darf. Das Bauwesen macht jedoch eine Ausnahme: Hier muss die Abschlagszahlung dem Wert einer erfolgreich erbrachten Leistung entsprechen.
Wichtige Angaben auf der Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung muss alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten. Wichtig ist, dass aus dem Dokument klar hervorgeht, dass es sich um eine Abschlagsrechnung handelt. In der späteren Abschlussrechnung müssen dann alle bereits geleisteten Abschläge aufgeführt und von der Gesamtsumme abgezogen werden.
Abschlagszahlung ist nicht gleich Anzahlung
Bei einer Anzahlung handelt es sich immer um eine Zahlung, die schon vor der Leistungserbringung geleistet wird. Typischer Zeitpunkt für die Anzahlung ist z.B. der Vertragsabschluss. Eine Abschlagszahlung hingegen erfolgt erst, wenn bereits ein Teil der vertraglichen Leistung erbracht wurde.
Bilanzierung von Abschlagszahlungen
Akontozahlungen werden bei Auftragnehmern als „Verbindlichkeit“ oder als „Vorräte aus unfertigen Leistungen“ bilanziert. Sie sind auf der Aktivseite als „Gewinn“ zu finden. Auftraggeber bilanzieren Abschläge hingegen als „Forderung“.
Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.
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