Die E-Rechnung wird Pflicht â und das ab 1. Januar 2025. Viele Unternehmen nutzen die digitale Variante der Rechnungserstellung bereits, nun mĂŒssen sich jedoch auch die restlichen Unternehmen im B2B-Sektor darauf vorbereiten. In diesem Blogartikel möchten wir euch einen umfassenden Ăberblick in die EinfĂŒhrung der E-Rechnung geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten unser weclapp ERP bereits fĂŒr euch bereithĂ€lt. Dabei ist es wichtig, die E-Rechnung nicht nur auf das Dateiformat zu reduzieren, sondern als umfassenden Prozess zu verstehen. Mit weclapp ist es bereits heute möglich, E-Rechnungen fĂŒr eure Kunden zu erstellen und E-Rechnungen von euren Lieferanten zu verarbeiten, wodurch ihr die Vorteile dieser digitalen Lösung voll ausschöpfen könnt. ZunĂ€chst aber zu den Basics der E-Rechnung...
Inhaltsverzeichnis
- 1. Insights zur E-Rechnung đ
- 2. Geburt der E-Rechnung đ
- 3. Ăbergangsfristen der E-Rechnung âł
- 4. Einblicke in die FeRD Konferenz 2024 đŒ
- 5. Die Formate der E-Rechnung - das bringt weclapp bereits mit! đ
- 6. Aufbau einer E-Rechnung - Beispiel weclapp
- 7. Ausblick â Fahrplan E-Rechnung bei weclapp đ
1. Insights zur E-Rechnung đ
Eine E-Rechnung, kurz fĂŒr elektronische Rechnung, ist im Grunde genommen eine Rechnung, die in einem strukturierten digitalen Format erstellt, gesendet und empfangen wird. Anders als herkömmliche Papierrechnungen oder einfache PDFs, die oft manuell verarbeitet werden mĂŒssen, erlaubt eine E-Rechnung die automatische Weiterverarbeitung durch Computersysteme. Stellt euch vor, ihr bekommt eine Rechnung, die sofort in euer Buchhaltungssystem eingelesen und verarbeitet werden kann, ohne dass jemand sie manuell eingeben muss. Das spart Zeit und reduziert Fehler.
Wichtig: Der Standard fĂŒr E-Rechnungen in der EU ist die CEN-Norm EN 16931. Diese stellt sicher, dass die Daten in der Rechnung so strukturiert sind, dass sie von verschiedenen Softwarelösungen problemlos verarbeitet werden können.
2. Geburt der E-Rechnung đ
Alles begann mit der Initiierung der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Diese sollte die grenzĂŒberschreitende Beschaffung innerhalb der EU erleichtern und den Verwaltungsaufwand sowie die Kosten fĂŒr die Rechnungsbearbeitung erheblich senken. Die Richtlinie wurde am 16. April 2014 vom EuropĂ€ischen Parlament und dem Rat der EuropĂ€ischen Union verabschiedet.
Hier der gesamte Entstehungsprozess der E-Rechnungspflicht von 2014 bis heute auf einen Blick:
3. Ăbergangsfristen der E-Rechnung âł
Kurzer Exkurs: Italien fĂŒhrte als eines der ersten LĂ€nder in der EU eine Pflicht zur E-Rechnung ein. Dies diente als Modell fĂŒr andere LĂ€nder und zeigte die Effizienzgewinne durch die Digitalisierung des Rechnungswesensâ.
Die EinfĂŒhrung der E-Rechnung erfolgt in vielen LĂ€ndern schrittweise, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen digitalen Prozesse zu geben. In folgender Tabelle könnt ihr sehen, wie die Step-by-Step EinfĂŒhrung in den kommenden Jahren geplant ist:
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | |
| Sonstige Rechnungen (Papier, PDF, JPG), mit Zustimmung des EmpfĂ€ngers | â | â | X | X |
| Sonstige Rechnungen (Papier, PDF, JPG), mit Zustimmung des EmpfĂ€ngers und der Vorjahresumsatz ist <800.000 Euro | â | â | â | X |
| Rechnungen im EDI-Format mit Zustimmung des EmpfĂ€ngers | â | â | â | X |
| e-Rechnung (konform zu EN 16931) | â | â | â | â |
4. Einblicke in die FeRD Konferenz 2024 đŒ
Was ist FeRD eigentlich?
FeRD, das Forum elektronische Rechnung Deutschland, ist eine zentrale Initiative zur Förderung und Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland. Es wurde ins Leben gerufen, um die Digitalisierung des Rechnungswesens voranzutreiben und standardisierte Lösungen zu entwickeln.
ZustÀndigkeiten von FeRD:
- Entwicklung von Standards: Erarbeiten und Fördern einheitlicher E-Rechnungsformate, wie ZUGFeRD.
- Koordination und Vernetzung: Zusammenbringen von Wirtschaft, Verwaltung und IT-Dienstleistern zum Austausch von Best Practices.
- Beratung und UnterstĂŒtzung: UnterstĂŒtzen von Unternehmen und Behörden bei der Umstellung auf E-Rechnungen durch Informationsmaterialien und Schulungen.
- Interessenvertretung: Vertreten der deutschen Wirtschaft in nationalen und internationalen Gremien zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fĂŒr E-Rechnungen.
weclapp hat am 16. Mai 2024 an der 5. FeRD-Konferenz teilgenommen, um Informationen zu der aktuellen Entwicklung der E-Rechnung aus erster Hand zu erhalten. Unser Mitarbeiter Johannes gibt einen kurzen Einblick in unsere zwei Key Take-Aways:
- Wichtige Erkenntnisse zu den politischen Vorgaben hinsichtlich der Formatanpassungen und dem spĂ€ter eingefĂŒhrten Meldesystem - das hilft uns bei den Fragestellungen rund um die E-Rechnung die notwendigen Produktanpassungen identifizieren zu können.
- "Lesson learned" zu der bereits erfolgten EinfĂŒhrung der E-Rechnung im B2G Kontext (XRechnung-Format), also Rechnungen welche an Behörden gestellt werden. Hier konnte man bei den Behörden durch die digitalen Prozesse bereits eine enorme Effizienz Steigerung feststellen.
âDie Vorteile einer E-Rechnung lassen sich mit einem
darauf abgestimmten digitalen Prozess erst richtig ausspielen. Da weclapp bereits diese Prozesse digital anbietet, ist es leicht den Prozess auf die E-Rechnung anzupassen.â
Johannes B. weclapp Product Manager im Bereich E-Invoicing sowie Finance & Accounting
5. Die Formate der E-Rechnung - das bringt weclapp bereits mit! đ
E-Rechnungskonforme Datenformate können bei weclapp problemlos erstellt und verarbeitet werden. So kann beispielsweise die Erstellung von Verkaufsrechnungen, sowie das Hochladen von Einkaufs-Rechnungen ĂŒber die Formate ZUGFeRD und XRechnung erfolgen. Bei Verkaufsrechnungen gibt es zusĂ€tzlich die Option UBL.
ErklĂ€rung ZUGFeRD und XRechnung: ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) kombiniert PDF-Dokumente mit eingebetteten XML-Daten, die sowohl maschinell lesbar als auch visuell ansprechend sind. Es eignet sich fĂŒr den Austausch zwischen Unternehmen unterschiedlicher GröĂen und Systeme. XRechnung hingegen ist ein XML-basiertes Format, das speziell fĂŒr den öffentlichen Sektor entwickelt wurde und den Anforderungen der europĂ€ischen Norm EN 16931 entspricht.
Hier ein Beispielfoto zum VerstÀndnis des E-Rechnungsformats XML:
So sieht die BenutzeroberflÀche in Bezug auf die E-Rechnungsstellung im weclapp ERP-System aus:
6. Aufbau einer E-Rechnung - Beispiel weclapp
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers: VollstÀndiger Name und Adresse des Unternehmens, das die Rechnung ausstellt.
- Name und Anschrift des RechnungsempfÀngers: VollstÀndiger Name und Adresse des Unternehmens, das die Rechnung erhÀlt.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers: Zur eindeutigen Identifikation des Rechnungsstellers.
- Rechnungsdatum: Das Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Eindeutige Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer oder ein anderes Identifikationsmerkmal zur Identifikation der Rechnung.
- Menge und Art der gelieferten GegenstÀnde oder Dienstleistungen: PrÀzise Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen.
- Datum der Lieferung oder Leistung: Wann die Lieferung oder Leistung erbracht wurde.
- Nettobetrag: Der Betrag fĂŒr die gelieferten GegenstĂ€nde oder Dienstleistungen ohne der Umsatzsteuer.
- Anwendbarer Umsatzsteuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag: Angabe des angewendeten Steuersatzes und des darauf entfallenden Steuerbetrags.
- Bruttobetrag: Gesamtbetrag einschlieĂlich Umsatzsteuer.
- Bankverbindung des Rechnungsstellers: Kontodaten fĂŒr die Zahlung (IBAN und BIC).
Mit weclapp bist du bei der E-Rechnungserstellung auf der sicheren Seite!
7. Ausblick â Fahrplan E-Rechnung bei weclapp đ
Am Ball bleiben ist angesagt! Optimierung ist das A und O, deshalb werden wir in KĂŒrze weitere Anpassungen durchfĂŒhren, welche das Handling der E-Rechnung nochmals komfortabler machen.
Auch mit Blick auf die Zukunft ist einiges geplant. Beispielsweise sollen Portalanbindungen umgesetzt werden, welche den Rechnungsaustausch weiter automatisieren und effizienter gestalten. Zudem ist die Integration des geplanten Melderegisters (voraussichtlich ab 2028) vorgesehen, wodurch eine nahtlose VerknĂŒpfung und Ăbertragung relevanter Daten möglich wird. Diese MaĂnahmen zielen darauf ab, administrative Prozesse weiter zu vereinfachen und die Genauigkeit sowie Geschwindigkeit des Datenaustauschs zu erhöhen. Insgesamt sollen diese Entwicklungen dazu beitragen, die Effizienz und Transparenz unserer AblĂ€ufe weiter zu steigern und somit unseren Kunden und Partnern noch besseren Service bieten zu können.
Weitere Informationen findet ihr in unserem Lexikonbeitrag E-Rechnung! đ